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Bei Einstellungsgesprächen muss der Arbeitsnehmer die Fragen des Arbeitsgebers wahrheitsgemäß beantworten. Beantwortet der Arbeitnehmer die Fragen des Arbeitsgebers nicht wahrheitsgemäß, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Es gibt jedoch Fragen des Arbeitgebers die unzulässig sind. Stellt ein Arbeitgeber eine unzulässige Frage, so kann der Arbeitgeber bei einer wahrheitswidrigen Antwort des Arbeitsnehmers den Arbeitsvertrag nicht nach § 123 BGB anfechten. Unzulässig sind u.a. Fragen nach: Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/
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Die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen ist bei der Webseitenerstellung hoch. Auf der Webseite InternetrechtSiegen wird jeder ueber Onlinerecht informiert. Hier erhaelt jeder Informationen ueber die Rueckgabe- und Widerrufsfristen. Hier sollte sich jeder E-Commerce-Betreiber ueber seine Rechte informieren. Onlineshopbetreiber sollten die eigene Seite von einem Anwalt pruefen lassen.
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Hinzugefügt am 05.10.2010 - 17:23:43
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von jochen77
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- 4 Benutzer
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internetrecht abofalle unterlassungserklaerung abmahnung urheberrechtsverletzung
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http://www.internetrechtsiegen.de/
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