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Informationen über den Arbeitsvertrag bereitgestellt von der Leipziger Rechtsanwältin Anke Knauf.
Der Arbeitsvertrag (AV) ist in seiner Rechtsnatur ein gegenseitiger Austauschvertrag. Die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers (AN) ist es, die vertraglich geschuldete Arbeitsleitung zu erbringen. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers (AG) ist die Zahlung der vereinbarten Vergütung. Diese arbeitsrechtlichen Grundsätze und Vorschriften dienen grundsätzlich dem Schutz des AN. Dies bedeutet, dass von Gesetzen, Tarifverträgen u.ä. grundsätzlich nicht zu Lasten des AN wohl aber zu Lasten des AG abgewichen werden kann (z.B. bei Kündigungsfristen).
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Hinzugefügt am 14.02.2012 - 15:16:29
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von carlony
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http://www.ra-knauf.de/documents/arbeitsvertrag-ueberblick-ihk-06092010-1.php
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Hinzugefügt am 01.01.2011 - 21:13:09
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von koelnanwalt41
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