Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet immer fuer missbraeuchliche Nutzung. Eine Bestellbestaetigung in einem Onlineshop ist noch kein Kaufvertrag. Wer ueber Nachrichtenportale rechtswidrige Inhalte bewirbt macht sich strafbar. Fachanwalt Dr. Kotz beraet und vertritt seine Mandanten auch vor Gericht. Fehler & Maengel muessen bei Onlineauktionen vollstaendig beschrieben werden. Hier sollte sich jeder E-Commerce-Betreiber ueber seine Rechte informieren.