Krankheitsbedingte Entlassung bekommen? Kann man die bisherige Tätigkeit nicht mehr bewerkstelligen, hat man einen Anspruch auf einen leidensgerechten Job. Die Rechtsanwälte Kotz helfen bei der Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte.
Bei Einstellungsgesprächen muss der Arbeitsnehmer die Fragen des Arbeitsgebers wahrheitsgemäß beantworten. Beantwortet der Arbeitnehmer die Fragen des Arbeitsgebers nicht wahrheitsgemäß, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Es gibt jedoch Fragen des Arbeitgebers die unzulässig sind. Stellt ein Arbeitgeber eine unzulässige Frage, so kann der Arbeitgeber bei einer wahrheitswidrigen Antwort des Arbeitsnehmers den Arbeitsvertrag nicht nach § 123 BGB anfechten. Unzulässig sind u.a. Fragen nach: Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen
Wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht, sehen sich viele Arbeitnehmer schon im Hartz IV – auf diesen Webseiten kann man nachlesen, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist oder eine Kündigungsschutzklage Sinn macht.
Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, die sich insbesondere auf die Themengebiete Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Geltendmachung rückständiger Lohnansprüche, Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, Abschluss von Aufhebungsverträgen, Rechtsstreitigkeiten betreffend die Berichtigung von Erzeugnissen sowie allgemein die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Erkelenz im Kreis Heinberg unmittelbar im Zentrum gelegen. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Für FragesIntellungen rund um das Arbeitsrecht uneingeschränkt empfehlenswert.